Die Philipps-Universität Marburg ist bemüht,ihr 2FA-Portal im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das 2FA-Portal der Philipps-Universität Marburg,das unter 2fa.uni-marburg.de,2fa.hrz.uni-marburg.de,argus.uni-marburg.de abrufbar ist.
Das 2FA-Portal inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2) vereinbar.
Die Entwicklung eines 2FA-Portal ist sehr umfangreichen und besitzt vielfältige individuelle Prozess-Schritte. Daher sind Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.
Diese Erklärung wurde am 03.02.2021 erstellt.
Methodik der Prüfung:Selbstbewertung
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.02.2021 überprüft.
Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran,bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung des 2FA-Portal auf Barrieren stoßen,wenden Sie sich bitte per E-Mail an barrierefreiheit@uni-marburg.demit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht,Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein,können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden.
Landesbeauftragte für barrierefreie ITProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu BextenLeiterin der Durchsetzungs- und ÜberwachungsstelleRegierungspräsidium GießenNeuen Bäue 235390 GießenTel.:+49 641 303-2901Fax.:+49 611 32764 4036E-Mail:LBIT@rpgi.hessen.deLink zum Web-Auftritt
Bei der Entwicklung des 2FA-Portal der Philipps-Universität Marburg ist den Webstandards zur Barrierefreiheit ein hoher Stellenwert zugemessen worden.
Studierende mit Behinderungen unterstützt die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Philipps-Universität Marburg,erreichbar per E-Mail an sbs@verwaltung.uni-marburg.de.